Bildungsgänge & Abschlüsse
Primarstufe:
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung werden nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden nach individuellen Lehrplänen in Anlehnung an die Lehrpläne der Grundschule unterrichtet.
Eine Rückschulung in die allgemeine Schule wird angestrebt.
Sek I:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung werden nach den Lehrplänen der Hauptschule unterrichtet.
Mit der Versetzung in die Klasse 10 erwerben diese den Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
Am Ende der Klasse 10 können die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinen Zentralen Abschluss-Prüfungen teilnehmen. Sie erwerben dann den Abschluss des Typs 10 A.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden nach individuellen Lehrplänen in Anlehnung an die Lehrpläne der Hauptschule unterrichtet.
Sie erwerben mit dem erfolgreichen Absolvieren der Klasse 10 den Abschluss der Förderschule Lernen.
Sie können alternativ ab der Klasse 9 an einem Bildungsgang teilnehmen, der zum Abschluss eines der Klasse 9/ Hauptschule gleichwertigen Abschlusses führt. Diesen erwerben die Schülerinnen und Schüler am Ende der Klasse 10.
Intensivpädagogische Förderung an der GBS
Unsere beiden Intensivgruppen setzen sich aus Schülern der Klassen 1-6 bzw. 7-10 zusammen. Die Schüler können aufgrund eines extrem hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. §15 AO-SF nicht am Unterricht im regulären Klassenverbund teilnehmen.
Die Schüler der Intensivgruppen werden in Kleinstgruppen oder einzeln unterrichtet. Sie nehmen nach Bedarf in Begleitung der Intensivlehrer an der regulären Pause teil oder verbleiben in den Räumen der Intensivgruppe.
Für die Gruppe steht ein Klassenraum mit integriertem Nebenraum zur Differenzierungs- und Rückzugsmöglich- keiten zur Verfügung.
Aufgrund der personellen Besetzung und der Rahmenbedingun-gen (individueller Stundenplan, durchgängige Doppelbesetzung) haben Störungen/ Krisensituationen grundsätzlich Vorrang vor curricularem Unterricht. Es gilt grundsätzlich auch nach Krisensituationen „Halten“ statt „Schicken“.
